Da viele meiner Leser offenbar Fans meiner Korrespondenz mit dem Bundeszentralamt für Steuern sind, setze ich der Zivilschein-Reihe „Amtsverkehr“ nun einen weiteren Briefwechsel zu, den ich zur Wahrnehmung meiner Grundrechte geführt habe.
Wisst ihr, was euer zuständiges Einwohnermeldeamt über euch gespeichert hat? Welche Daten es an wen weiterzugeben pflegt? Und vor Allem, dass ihr ein Recht auf Mitbestimmung in diesen Fragen habt (entgegen anderslautender Gerüchte ohne Angabe einer Begründung)?
Jedes Bundesland hat ein eigenes Landesmeldegesetz, das die Rechte und Pflichten der Einwohnermeldeämter und der Bürger festlegt. Für mich zuständig ist das Brandenburgische Meldegesetz (BbgMeldeG), das zunächst eine Auskunftspflicht des Einwohnermeldeamts über die gespeicherten Daten und überdies das Recht zur Einrichtung einer Übermittlungssperre für den Bürger vorsieht. Letztere umfasst fünf klar umrissene Konstellationen:
- Die Übermittlung von Daten an Religionsgemeinschaften (§30)
- Die Übermittlung von Daten an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen (§33)
- Die Übermittlung von Daten anlässlich von Alters- und Ehejubiläen (ebenda)
- Die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (ebenda)
- Die Auskunftserteilung mittels automatisierten Abrufs über das Internet (§32a)
(1) führt dazu, dass z.B. die Kirche mitbekommt, wenn man ein Kind kriegt, um dann wegen der Taufe nachzufragen, (2) ist der Grund, warum zu Wahlterminen immer soviel Wahlwerbung mit merkwürdigen Passfotos im Briefkasten liegt, (3) bewirkt, dass Oma Kapluschkes Neunzigster groß im Amtsblatt und womöglich auch im privatwirtschaftlichen örtlichen Käsblatt aufgemacht wird, auch wenn die Gute das eigentlich im kleinsten Kreis hält, (4) hat zur Konsequenz, dass man u.U. für Leute auffindbar wird, mit denen man noch nie etwas zu tun hatte und (5) ist ein relativ neuer Eintrag im BbgMeldeG, der den Behörden ermöglichen soll, dieses neuartige Internetz auch irgendwie mal zu nutzen.
Auf dieser Grundlage habe ich im vergangenen Dezember folgenden Brief an mein Einwohnermeldeamt verfasst, an dem sich meine Brandenburger Mitbürger für ihren eigenen Briefwechsel gerne nach Belieben bedienen können.
Allen anderen kann ich nur nahelegen, sich über das jeweils geltende Landesmeldegesetz zu informieren und ein entsprechend angepasstes Schreiben zu verfassen.
[Bezugnehmend] auf die Informationen im aktuellen Amtsblatt Seite 12 zur Einrichtung von Übermittlungssperren treffe ich hiermit folgende Erklärungen:
1. Ich verlange gemäß § 30 BbgMeldeG, dass meine Daten nicht an Religionsgesellschaften übermittelt werden.
2. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen gemäß § 33 Abs. 1 bis 3 und 6 BbgMeldeG.
3. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten anlässlich von Alters- und Ehejubiläen gemäß § 33 Abs. 4 und 6.
4. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage gemäß § 33 Abs. 5 und 6.
5. Ich widerspreche der Auskunftserteilung mittels automatisierten Abrufs über das Internet gemäß § 32a Abs. 2 BbgMeldeG.
6. Ich widerspreche überdies der Weitergabe jedweder mich betreffender Daten, die Ihnen über mich vorliegen, an Dritte.
Sollte eine Übermittlungssperre wie von mir beantragt nur teilweise vom Gesetz gedeckt sein, so gelten mein Antrag bzw. meine Widerspruchserklärungen in jedem Einzelfall als genau so weit gehend, wie das Gesetz mir zugesteht.
7. Ich beantrage eine vollständige schriftliche Wiedergabe der Ihnen über mich vorliegenden Daten.
8. Ich beantrage eine vollständige Auflistung aller Auskünfte, die in den vergangenen sechs Jahren betreffend meiner Daten bei Ihnen beantragt wurden.
9. Ich beantrage eine vollständige Auflistung aller Auskünfte, die Sie betreffend meiner Daten in den vergangenen sechs Jahren getätigt haben.
Als interessierter Bürger unserer Stadt bin ich froh über jede Handhabe, die Bürgern zum Schutz gegen Datenmissbrauch und Überwachung zur Verfügung stehen und zuversichtlich, dass Sie mir im Sinne eines transparenten, rechtsstaatlichen Systems zur Erfüllung meiner Rechte verhelfen werden.
Bitte setzen Sie mich von der Bearbeitung meiner Angelegenheit in Kenntnis.
Wie man sieht, stelle ich da Forderungen, die über das mir zugesicherte deutlich hinausgehen. Eine Auflistung der Auskünfte über mehrere Jahre hat z.B. keine Grundlage im BbgMeldeg. Mich hat jedoch interessiert, inwieweit diesen Forderungen dennoch nachgegangen wird und wie die konkrete Reaktion darauf aussieht.
Die Antwort des Einwohnermeldeamtes hat eine Weile auf sich warten lassen, daher habe ich im Januar nochmal brieflich auf eine Antwort gedrängt.
Eben diese kam dann im Februar und ist auch sehr lesenswert, aber ich hab sie gerade leider nicht da – daher: Fortsetzung nächste Woche.
[…] Mein Brief ans Einwohnermeldeamt im Interesse des Datenschutzes […]
By: Fünf Wochen Zivilschein « Zivilschein on 09.05.2009
at 06:29
[…] Zivilscheinleser (Hallo ihr beiden!) wissen, dass ich Ende letzten Jahres eine Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt beantragt habe: Als interessierter Bürger unserer Stadt bin ich froh über jede Handhabe, die Bürgern zum Schutz […]
By: Übermittlungssperre eingerichtet « Zivilschein on 15.08.2009
at 22:14
[…] Behörden lieber meidet, der kann seinen Widerspruch auch postalisch einlegen. Ein Beispiel dafür habe ich hier gegeben und das Ergebnis ebenfalls […]
By: Donnerstag ist OptOutDay « Zivilschein on 14.09.2009
at 06:09