Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zu der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler:
»Über die Entscheidung zur Ausfertigung des Internet-Sperr-Gesetzes sind wir enttäuscht. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken aller Experten hat der Bundespräsident am heutigen Tage das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie jetzt, wie angekündigt, umgehend die Initiative zur Aufhebung dieses gefährlichen Gesetzes ergreift. In einem Aufhebungsgesetz müssen alle Grundlagen für eine Internet-Zensur-Infrastruktur außer Kraft gesetzt werden.
Die Bundestagsparteien sind nach eigenen Angaben überzeugt, dass der von der vorherigen Bundesregierung eingeschlagene Weg grundsätzlich falsch ist, um gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet vorzugehen. Sie befürworten den auch vom Arbeitskreis geforderten – und als gangbar bewiesenen – rechtsstaatlichen Weg, diese Inhalte von den Servern löschen zu lassen. Wir fordern die den Grundrechten verpflichteten Bundestagsabgeordneten auf, parteiübergreifend die Initiative für eine umgehende und umfassende Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zu ergreifen und gemeinsam abzustimmen.
Gelegenheit hierzu bietet sich dem Bundestag bereits am 25. Februar 2010. An diesem Tag werden die Aufhebungsanträge der Grünen, der Linken und der SPD in erster Lesung behandelt. Jeder Gesetzesentwurf, der als Minimalziel eine vollständige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vorsieht, sollte deshalb aus Sicht aller Bundestagsfraktionen zustimmungsfähig sein.
Mit dem nun in Kraft tretenden Gesetz werden Internet-Zugangsanbieter verpflichtet, Techniken zur allgemeinen Internet-Zensur bereit zu halten, wie wir sie beispielsweise aus Saudi-Arabien und China kennen. Diese technische Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn die Bundesregierung das Bundeskriminalamt anweist, keine Sperrlisten herauszugeben. Die Technik kann für die Filterung beliebiger Inhalte missbraucht werden. Zuletzt kamen auch aus den Reihen der Bundesländer im Rahmen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags wieder Forderungen auf, unerwünschte Internet-Inhalte zu blockieren.
Parallel zur geforderten Aufhebungsinitiative im Bundestag bereiten die im AK Zensur mitwirkenden Juristen eine Verfassungsbeschwerde vor, da das Zugangserschwerungsgesetz nach unserer Einschätzung verfassungswidrig ist. Erstmals wird damit in Deutschland eine Internet-Zensur-Infrastruktur gesetzlich verankert, die massiv in die Informations-, Rezipienten- und Meinungsfreiheit eingreift.
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Veröffentlicht in Politisch | Schlagwörter: 1984, ak zensur, aktuell, bürgerrechte, BKA, brave new world, bundespräsident, Bundesregierung, cyberpunk, demokratie, freiheit, gesetz, grundrechte, internet, JMSV, netzneutralität, netzsperren, politik, pressemitteilung, propaganda, rechtsstaat, Spontandemo, staat, zensur, zensursula, Zugangserschwerungsgesetz, zukunft
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By: Spontandemo gegen Netzsperren vor Schloss Bellevue in Berlin « Zivilschein on 18.02.2010
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