Verfasst von: Manuel | 27.01.2010

„Deutschland sucht den Superstar“ verstößt gegen Jugendschutz. Jugendschutz verstößt gegen Bürgerinteressen.

Die erste „Casting“-Folge der neuen Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL-Tagesprogramm, 9. Januar 2010) verstößt gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Es liegt eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter zwölf Jahren vor. Zu diesem Ergebnis kam die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in ihrer gestrigen Sitzung in München. Neben dem herabwertenden Verhalten der Jury problematisierte die KJM vor allem die redaktionelle Gestaltung durch RTL, die die Kandidaten gezielt lächerlich macht und dem Spott eines Millionenpublikums aussetzt.

Besonders deutlich wurde das in dieser Folge in der Szene um einen Kandidaten, der mit einem Fleck auf der Hose gezeigt wurde. RTL erweckte in der Inszenierung den Eindruck, der Kandidat könne seine Körperfunktionen nicht kontrollieren. Dies wurde ausführlich thematisiert, mehrfach gezeigt und mittels verschiedenen Inszenierungstechniken lächerlich gemacht. „Hier werden nicht nur beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten als normale Umgangsformen präsentiert. Hier werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Häme und Herabwürdigung anderer als völlig legitim darstellen. Das wirkt erklärten Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegen und kann eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Weiter prüfte die KJM, ob die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums in diesem Fall überschritten hat. Die FSF hatte die Sendung vor der Ausstrahlung für das Nachmittagsprogramm freigegeben. Nach intensiver Diskussion stellte die KJM fest, dass die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden. Die KJM hält es aber für dringend erforderlich, mit den Verantwortlichen der FSF über die Anwendung von Jugendschutzkriterien bei der Bewertung von Fernseh-Formaten zu sprechen. Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring: „Dieser Dialog mit der FSF ist uns sehr wichtig, um das System der regulierten Selbstregulierung weiter zu optimieren.“

Nachdem die KJM im Jahr 2008 gegen mehrere „Casting“-Folgen der fünften Staffel von DSDS ein Bußgeld von insgesamt 100.000 Euro verhängt hatte, legt RTL die „Casting“-Folgen von DSDS vor Ausstrahlung der FSF vor.

Quelle: Pressemitteilung „KJM: „Deutschland sucht den Superstar“ verstößt erneut gegen Jugendschutzbestimmungen“ der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 21.01.2010 (gefunden via Bildblog)

Warum ich diese eine Woche alte Pressemitteilung der KJM wiedergebe: Die Rundfunkkommission der Länder hat vergangenen Monat eine Überarbeitung des Staatsvertrags zum Jugendmedienschutz [PDF bei ODEM.blog] vorgeschlagen. In der Staatskanzlei in Mainz findet heute ein Anhörung dazu statt.
In diesem neuen Staatsvertrag geht es nicht nur schon wieder um das im Rahmen der „Zensursula“-Diskussion bereits vielkritisierte Accessblocking. Er sieht überdies weitreichende Pflichten für Inhaltsanbieter, Internetdienstleister und ISPs vor und spricht unter anderem von „Sendezeiten“ (!) für jugendgefährdende Inhalte.

Nicht nur der AK Zensur elaboriert umfangreiche Kritik am Vorschlag der Rundfunkkommission, flankiert durch Kommentare bewanderter Blogger: Selbst die in politischen Fragen eher stillen Zugangsanbieter bringen kritische Worte zur Sache an – etwa 1&1.

Die Jugendschutzbestimmungen sind unwirksam. Jetzt schon. Die KJM wusste, dass DSDS gegen den Jugendschutz verstößt, weil sie bereits Bußgelder wegen der Sendung gegen RTL verhängt hat. RTL lacht über diese mickrigen Sümmchen, der Sender kann sie einfach von anfang an in seine Rechnung einkalkulieren. Die gezielte Grenzüberschreitung mit würdelosen Verächtlichmachungen treibt die Kosten mühelos wieder ein.
Die drastische Verschärfung der Jugendschutzbestimmungen soll jedem Blogger, jedem Webseitenbetreiber und überhaupt jedem, der Inhalte anbietet, aufbürden, eine Alterskennzeichnung vorzunehmen und dieser entsprechend seine Inhalte nur zu bestimmten „Sendezeiten“ zu verbreiten. Die wichtigste Neuerung, die uns das Internet gebracht hat, das Publizieren für jedermann – Voraussetzung für umfassende freie Meinungsäußerung und Diskussion -, wird damit bis zur Nutzlosigkeit verkrüppelt.
Die millionenfache Desorientierung von Kindern und Jugendlichen durch den TV-Riesen RTL wird aber für vernachlässigbare Bußgelder verziehen.

Das Sprichwort dafür heißt: „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.“

Aber mal von der Dialektik „(TV-)Sender versus (Internet-)Publizierer“ abgesehen bringt ja gerade die Aufhebung der Sendervoraussetzungen im Internet mit sich, dass der Vergleich uns letztlich zu „Fernsehsender versus Bürger“ führt.
Die Abwägung etwa im Fall DSDS besteht zwischen den Interessen der Bevölkerung, ihre Kinder durch den Staat geschützt zu bekommen und den Interessen von RTL, ihre gewinnbringende Fernsehsendung so auszustrahlen, wie sie das wollen.
Die Abwägung im Fall des Jugendschutzes im Internet besteht zwischen den Interessen der Bevölkerung, ihre Kinder durch den Staat geschützt zu bekommen und den Interessen genau derselben Bevölkerung, sich ohne massiven Aufwand weitreichend auszudrücken und an Diskussionen teilzunehmen.
Gerade im Internet gilt aber: Der Zugang ist nur möglich, wenn man einen Vertrag mit einem Zugangsanbieter eingeht. Für einen solchen muss man volljährig sein. Wer als Volljähriger nun seinen Internetzugang für Minderjährige zugänglich macht, der trägt die Verantwortung dafür, wie diese mit dem Zugang umgehen.

Ein Staat, der diese Verantwortung mündigen Bürgern aus den Händen nimmt und das zudem, indem er denselben Bürgern einen Hürdenlauf zumutet, wenn sie ihre sich frei äußern wollen, hat es nicht verdient, sich freiheitlich und demokratisch zu nennen.
Wenn das auch noch unter dem Vorwand eines „Jugendschutzes“ geschehen soll, der ansonsten so zahnlos ist, dass er seine eigenen Vorsätze gerade im reichweitenenstärksten Massenmedium nicht umzusetzen schafft, zeigt sich klar und deutlich: Hier wird ein bürokratisches Monstrum geschaffen, das für sein proklamiertes Ziel (den Schutz der Jugend) unwirksam und kontraproduktiv ist, dabei jedoch erwachsene, reife Bürger in der Ausübung ihrer Bürgerrechte behindert.


Antworten

  1. Vielen Dank für diesen Artikel. Ich wollte schon seit Tagen auch was zu der Thematik schreiben, aber ich krieg’s einfach nicht auf die Reihe. Dein Einverständnis vorausgesetzt werde ich prominent auf diesen schönen Artikel verweisen.

    • Klar, damit bin ich immer einverstanden. Wie im Impressum auch steht, kannst du gerne auch ganze Artikel von mir übernehmen, wenn du meinen Namen dazusetzt.
      Danke für den Link!

  2. […] Internet für deutsche Bürger. Das glaubt ihr jetzt bestimmt nicht, ne? Cosmo von Zivilschein hat einen tollen Artikel über diese Thematik veröffentlicht, den ich dem geneigten Leser wärmstens ans Herz lege. Er […]

  3. […] Nachtrag: ein lesenswertes Fundstück zum Thema. […]

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