Verfasst von: Manuel | 23.02.2010

Anhörung zu Netzsperren im Petitionsausschuss des Bundestags

Seit heute ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft. Nachdem der Bundespräsident es vergangenen Donnerstag unterschrieben hatte, führte die heutige Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zur Gültigkeit des umstrittenen Gesetzes.

Zu den bemerkenswertesten Aspekten des Verfahrens, in dem das Gesetz erstellt wurde, zählt die Petition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“, die Franziska Heine gegen die darin vorgesehenen Netzsperren an den Bundestag eingereicht hat. Diese erreichte mit 134015 allein online eingereichten Mitzeichnungen (zusätzlich gab es noch gut 1000 weitere Unterschriften) die größte Zahl an Mitzeichnern, die eine Petition an das Parlament in Deutschland je erlangt hat.
Erreicht eine solche Petition eine bestimmte Anzahl an Mitzeichnungen, wird sie dem Petitionsausschuss des Bundestags vorgelegt, der sich mit ihr dann befassen muss. Zu diesem Vorgang gehört eine Sitzung, in der der Urheber der Petition zu einer Anhörung eingeladen wird.

Die betreffende Anhörung zur Petition gegen Netzsperren fand gestern im Paul-Löbe-Haus statt und ich war dort. Leider musste ich beim Ankommen feststellen, dass mein Handyakku leer war und konnte deshalb nicht fotografieren und nur drei Tweets aus der Sitzung abfassen.

Zum offline Mitschreiben hatte ich aber zum Glück alles dabei, also setzte ich mich zwischen ein paar alte Bekannte auf die Zuschauertribüne und hörte zu.
Hier sind meine Notizen der um 13:05 begonnenen Sitzung:

Die ersten drei Punkte der Tagesordnung wurden recht schnell abgehandelt, die hatten mit der Petition auch nichts weiter zu tun. Der Saal war diesmal groß genug für alle Zuschauer, sodass, anders als im Mai, niemand in einen Übertragungsraum versetzt wurde. Nicht nur auf den Rängen, sondern auch in der Sitzung selbst saßen einige alte Bekannte: Da neben den Regierungsvertretern die Mitglieder des alten Wirtschaftsausschusses teilnahmen, der das Zugangserschwerungsgesetz ursprünglich ausgearbeitet hat, kamen einige der Beiträge von Martin „Wir sind die Guten!“ Dörmann (SPD), Jörn Wunderlich (Linke) und Max Stadler (FDP, allerdings diesmal in Vertretung der Regierung).
Während Wunderlich und die Kollegen von der Linken ihre Position aus dem Gesetzgebungsprozess stringent weiterführen konnten, waren Dörmann und Stadler in einer interessanten Lage: Ersterer war von Anfang an als Gegner des Gesetzes aufgetreten und musste nun als Mitglied der neuen Regierung seine Beibehaltung verteidigen; Dörmann und die SPD hingegen hatten das Gesetz aktiv vorangetrieben, befanden sich nun aber in der Opposition, wo sie dagegenreden mussten.

Franziska Heine, die zuerst das Wort bekam, konnte eine eigene Stellungnahme zum Thema verlesen, deren Text inzwischen auch veröffentlicht wurde.
In ihrer sauber strukturierten Rede brachte sie sieben gut gegliederte Argumente gegen das Gesetz vor:
1. Es ist unwirksam, weil die Inhalte weiterhin frei verfügbar bleiben und lediglich der Zugriff etwas erschwert wird.
2. Es ist unnötig, weil die meiste Kinderpornographie im WWW aus Australien, den USA oder Deutschland kommt, wo man sehr gut dagegen vorgehen könnte.
3. Es ist intransparent, weil die Sperrlisten geheim bleiben.
4. Es ist der Weg zu staatlicher Willkür, weil auf den Sperrlisten sehr schnell ganz andere Inhalte landen.
5. Die Chilling Effects führen dazu, dass grundlegitime Freiheiten im Internet nicht mehr genutzt würden, aus Angst vor der Sperrung.
Als „schwächere Argumente“ führte sie dann an:
6. Die Verfolgung der Anbieter von Kinderpornographie wird erschwert, weil diese durch die Sperrung vorgewarnt werden.
7. Die Verbreitung von Kinderpornographie wird gefördert, weil die Sperrlisten als „Gelbe Seiten“ zum Theme genutzt kursieren.

Ich selbst finde die letzten beiden Punkte ganz und gar nicht schwach, sondern sie entkräften hervorragend die Rhethorik der CDU, das Gesetz würde Kinder schützen und irgendwie einen Beitrag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch leisten können; im Gegenteil sabotieren Netzsperren die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und helfen dem Zurverfügungstellen seiner Dokumentation. Aber insgesamt war die Argumentation von Franziska Heine erfreulich vollständig und stark, ohne langatmig zu werden. Zudem ist ihr gelungen, ihre Stellungnahme abzugeben (und auch sonst durch die gesamte Sitzung zu kommen), ohne das Wort „Zensur“ auch nur zu erwähnen – ein wichtiger Beitrag dazu, von Sperrenbefürwortern nicht für hysterisch gehalten zu werden (auch wenn ich nach wie vor sicher bin, dass es hier um nichts anderes als Zensur geht und ich die Heuchelei aller Politiker um diesen Begriff herum sehr widerwärtig finde).
Wie auch die restliche Sitzung hindurch war Franziska Heine in der Stellungnahme sehr ruhig und gefasst: Obwohl sie natürlich aufgeregt ob der Situation war, verlor sie nie die Nerven und sprach jederzeit sehr vernünftig. Das wäre sicher bei weitem nicht jedem Aktivisten gelungen.

Als erstes bekam nach Franziska Heine die SPD-Fraktion das Wort. Deren Vertreter Herr Schwarz (Namen können falsch geschrieben oder verwechselt sein, ich musste mich weitgehend auf mein Gehör verlassen) stellte überraschend freimütig klar: Es war ein Fehler der SPD, an diesem Gesetz mitzuwirken. „Wir haben“, so beteuerte er weiter, „unsere Position grundlegend geändert.“
Das klang nach ungekannter Einsicht der SPD, die ihre Kursänderung nach der Bundestagswahl damit zu erklären versuchte, dass man doch schon immer derselben Meinung war und sich jetzt nur die Bedingungen geändert haben. Entsprechend applaudiert wurde Schwarz‘ Ankündigung am Donnerstag ein Aufhebungsgesetz einzubringen. Wir dürfen gespannt sein…
Als Frage formulierte die SPD, wie man denn, wenn nicht mit dem ZugErschwG, sonst im Internet Kinderpornographie bekämpfen solle. Diese Frage (die das Problem weit größer macht, als es ist) scheint die Politiker schwer zu beschäftigen, denn jeder von ihnen möchte gerne über sich in der Zeitung lesen, er habe etwas neues dafür getan, die Kinderpornographie aus diesem chaotischen Internet zu bekommen. Das Sentiment war später noch bei Max Stadler zu erkennen.

Aus der CDU wurde bezweifelt, dass die Sperren wirklich untauglich seien. Eine Studie, so ihr Vertreter Thomas Feist, würde nahelegen, dass die meisten Konsumenten von Kinderpornographie gar nicht über die technischen Voraussetzungen zur Umgehung der Sperren verfügen würden.
Ja. Er hat „technische Voraussetzungen zur Umgehung“ gesagt. Die technischen Voraussetzungen zur Umgehung der Netzsperren hat man, wenn man durch Klick auf diesen Link auf ein im März 2009 erstelltes Youtube-Video gelangt. Alle anderen Voraussetzungen zur Umgehung werden dort in einer halben Minute verständlich gemacht.
Soviel zum Verstehen, wovon man redet.

Martin Dörmann drang bei seiner ersten persönlichen Wortmeldung auf Franziska Heine ein, dass sie doch wirklich etwas verändert habe und wollte ihre Anerkennung für den Schwenk seiner Partei erkennbar machen.
Franziska Heine gab ihm Recht, „was dieses Gesetz betrifft“, meldete aber Sorgen wegen weiterer politischer Initiativen an. So wurde erstmals der JMStV in die Diskussion eingebracht, der neben schon deutlich schärferen Netzsperren auch weitere Erosionen der Netzneutralität vorsieht. „Wir haben die Chance“, schloss sie, dass Verhältnis zwischen Politik und Internet zu ändern. „Ob das klappt, liegt ganz viel auch an Ihnen.“
Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte, um die Anwesenden zu beruhigen: „Wir besprechen derzeit keine Three-Strikes-and-You’re-out-Regelung.“ Das ist zwar nett, hinterlässt mich aber irritiert, ob das BMWi wirklich Jubel dafür erwartet, die Neutralität des Internets nicht in die Hände der Privatwirtschaft zu legen – das sollte eher selbstverständlich sein.

Dörmann sprach sich als Ersatz für das ZugErschwG für das „Löschgesetz“ aus, von dem wir in letzter Zeit schon so viel gehört haben. Franziska Heines Einwand, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Löschung von Kinderpornographie in Deutschland seien längst gegeben und ein deutsches Gesetz habe im Ausland ohnehin keine Gültigkeit, bewog ihn zur Verteidigung: Das Löschgesetz könne man erlassen „als symbolisches Gesetz.“
Bei dem Rechtsstaatsverständnis solcher Politiker wird mir blümerant in der Magengegend.

Gegen den JMStV fand Franziska Heine erfreulich scharfe Worte: Sie nannte ihn „eine sehr traurige Sache“, „absurd“ und „unsinnig“.

Herr Kauder von der Unionsfraktion fragte sie zunächst, ob sie denn neue Argumente seit dem Gesetzgebungsprozess vortragen könne, bohrte dann nach: „Dann bringen Sie also keine neuen Argumente?“
Das konnte Franziska Heine nur verneinen. Zurecht: Offenkundig wurde, dass sich die Union mit den alten noch nicht einmal ernsthaft befasst hat.

Der Vertreter des Bundesinnenministeriums Herr Schulz erklärte auf Nachfrage der Linken, bislang habe das BKA noch keine Sperrliste erstellt.
Nicht nur Jörg Tauss (der zwischen anderen Piraten auf der Zuschauertribüne saß) hält das für höchst zweifelhaft.
Ich vermute hier Wortklauberei: Womöglich unterhält das Bundeskriminalamt längst Listen bedenklicher Webseiten, die es binnen Stunden in eine Sperrliste überführen könnte, die aber nicht so genannt werden, weil sie vorerst nicht zum Sperren gedacht sind.

Max Stadler betonte, dass die Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz nicht sicher war. Nun, da es in Kraft ist, wird man es aber auch anwenden: Im Gesetz stehe ja bereits, dass „Löschen vor Sperren“ stattfinden soll; per Anweisung an das BKA wird also veranlasst, dass für ein Jahr keine Sperrung stattzufinden hat. Nach diesem einen Jahr soll dann ein neues Gesetz in Kraft treten und das ZugErschwG ersetzen.
Die genannte Weisung liegt Alvar Freude bei ODEM inzwischen vor.

Ebenso wie Dörmann faselte auch Stadler von einem zu erstellenden Löschgesetz, dass die Bedingungen für das Löschen von illegalen Inhalten verbessern soll. Was darin stehen und welche konkreten Verbesserungen es bringen soll, nannte er nicht.
Auf Nachfrage verneinte er, dass eine Abschaffung des ZugErschwG bereits vorbereitet sei: Das Gesetz trete ja erst am Tag nach der Sitzung in Kraft. „So schnell“, sagte Max Stadler wörtlich, „wollen wir nicht arbeiten.“
Das kann zwar ein Versprecher gewesen sein, legt aber eins nahe: Von Max Stadler und seinen Leuten werden wir tatsächlich kein aktives Handeln mehr gegen die Netzzensur erwarten können.

Martin Dörmann nahm Franziska Heines Bedenken zum JMStV auf, regte aber ein Filterprogramm an, mit dem man Eltern ausrüsten könne, die den Konsum ihrer Kinder nicht ungehemmt dem Internet überlassen wollen.
Solange das eine wirklich freiwillige Maßnahme werden soll, könnte man über sowas ja reden.

Max Stadler betonte auch, dass die Veträge, die im vergangenen April mit den fünf Zensurprovidern abgeschlossen wurden, mit dem Inkrafttreten des ZugErschwG außer Kraft treten. Für mich bleibt die Frage offen, ob sie damit vollkommen hinfällig werden, oder womöglich wieder aktiv werden, wenn das Gesetz wieder aufgehoben wird.

Franziska Heine wurde gefragt, ob sie weiterhin beabsichtigt, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzureichen, und bejahte dies. Gespannt können wir darauf sein, wer sich dieser Verfassungsbeschwerde anschließen wird – ich werde insbesondere auf den letztes Jahr noch leidenschaftlich ZugErschwG-kritischen Max Stadler schauen.

Nach der Sitzung hab ich noch erwogen, Franziska Heine zu interviewen, aber die Gute bekam derart oft Mikrophone und Kameras ins Gesicht gedrückt, dass ich ihr das lieber erspart habe. Stattdessen hab ich mich ihr und einigen anderen angeschlossen, den Nachmittag in der „Böse Buben Bar“ ausklingen zu lassen. Bernd war auch da.

Nachlese:
Eine sehr gute Zusammenfassung gibt es auf heise.de.

Johnny Haeusler bedankt sich herzlich bei Franziska Heine. Daran tut er gut: Ihr Engagement und ihr unermüdliches Auftreten hat die Antizensurbewegung deutlich weiter gebracht.

Für mogis war Gabriele Gawlich in der Sitzung (und saß, wenn ich mich nicht täusche, neben mir) und gibt ihre persönlichen Eindrücke auf der Vereinswebsite wieder. Christian Bahls war übrigens auch dort, scheint aber nichts darüber geschrieben zu haben.

Markus Beckedahl hat für netzpolitik.org live aus dem Sitzungssaal mitgebloggt.
Vor dem Ausgang des Paul-Löbe-Hauses hat er zudem Franziska Heine interviewt.
Andre Meister konstatiert in seiner Zusammenfassung der Sitzung für netzpolitik.org: „Es bleibt viel zu tun.“

Die ZEIT hat einen überraschend scharfsinnigen Kommentar zum Thema von Kai Biermann veröffentlicht: „Unsinn gebiert Unsinn“
Überraschend deshalb, weil in der ZEIT noch vor wenigen Tagen der weltfremdeste Quatsch erschienen war, den man sich in Bezug auf das Thema überhaupt ausdenken konnte.

Alvar Freude hat auf ODEM inzwischen den bislang geheimen Brief der Bundesregierung an den Bundespräsidenten Horst Köhler veröffentlicht, aus dem sich dieser im November „ergänzende Informationen“ erhofft hatte. Wie wir sehen, hat der Brief nicht zu einer Verweigerung von Köhlers Unterschrift geführt.

Im Blog des Internet-Zugangsanbieters 1&1 sieht man das ZugErschwG „auferstanden aus Ruinen“ und fordert eine rasche Rücknahme.

Die CDU/CSU hat bereits eine Pressemitteilung zur Anhörung rausgegeben, in der sie offenkundig „Löschen“ mit „Sperren“ verwechselt und weiter so tut, als könnte das ZugErschwG etwas gegen Kindesmissbrauch leisten. Damit offenbart sie einerseits, dass sie weiterhin fest entschlossen ist, das Netz zu zensieren und dass sie andererseits immer noch nicht zugehört hat, welche Argumente gegen ihre Position sprechen – obwohl sie von Franziska Heine bereits neue gefordert hat.
Bei netzpolitik.org sieht man dieses Problem mit der Position der Union ebenfalls und hebt die begrifflichen Verirrungen in der Pressemitteilung hervor.

Kristian Köhntopp erkennt in seinem sehr lesenswerten Text „Grundrechtsfusion und ein Grundrecht auf Netzneutralität“ die Diskussionen um Netzsperren und um Jugendschutz als Scheindebatten und fordert ein formalisiertes Grundrecht auf Netzneutralität.
Damit hat er Recht: Wir halten uns der Presse und der Öffentlichkeit zuliebe damit auf, über Kinderpornographie und Sendezeiten zu schwadronieren, während das alles nur Verschleierung des eigentlichen Konflikts ist, wieviel staatliche Kontrolle unsere Kommunikation verträgt. Eine prinzipiell zugesicherte Netzneutralität würde all die Schattengefechte und Nebelkerzen mit einem Mal wegwischen.

Auf bundestag.de wird ein Videomitschnitt der kompletten Sitzung vorgehalten.
Leider kann ich diesen nicht einbetten, aber der Mitschnitt dürfte interessant zu verfolgen sein.


Antworten

  1. Wow! Was für ein ausführlicher Artikel. Mal schaun wann ich dazu komme, den wirklich zu lesen. Danke!

  2. Mitschnitt, nochmal rausgesucht: http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_v_f_514_de/bttv/od_player.html?singleton=true&content=506559

  3. […] (SPD, bekannt als Wirrredner in Sachen Zensurgesetz) zu einer Aussage verstiegen, die cosmo in seiner Zusammenfassung der Veranstaltung treffend kommentiert: Dörmann sprach sich als Ersatz für das Zugangserschwerungsgesetz für das […]

  4. @Karsten

    Dein Kommentar ist leider im Spamfilter hängengeblieben, aber danke für den Hinweis!
    Ich hab den Link auch im Artikel ergänzt.

  5. Social comments and analytics for this post…

    This post was mentioned on Identica by zivilschein: Mein Bericht von der #Zensursula-Sitzung des #PetA mit @FranziskaHeine: http://wp.me/pulj1-FV #netzsperren…

  6. […] für ein Jahr” für Anfänger Es gibt eine Facette, die manche jetzt Sicherheit vor dem Zugangserschwerungsgesetz atmen lässt: Die Politiker haben ja gesagt, es wird erstmal nichts gesperrt. Und nach einem Jahr […]

  7. […] Zeit für Fortbildung beim ZDF Die Zensursula-Gesetzgebung ist nicht tot, die schläft […]

  8. […] meine Artikel zu früheren von mir besuchten politischen Sitzungen kennt, weiß, dass ich da normalerweise Fakt von Meinung erkennbar trenne oder zumindest meine […]


Das muss kommentiert werden!

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